
Heimatlosenplatz
«Mein Wunsch ans Sagenstark-Team: Schreibt doch was zum Heimatlosenplatz. Erst 1931 wurde dieses Niemandsland aufgehoben…unglaublich, und es gehörte rechtlich nicht einmal zur Schweiz!»
Christian Schaub, 16. August 2015
Der Heimatlosenplatz – staatenloses Land zwischen den Grenzen
von Michael Blatter
1930 beschäftigten sich die Beamten der Kantone Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn – wieder einmal – mit einem kleinen Stück Land, 63 Aren in Form eines Dreiecks. Dieses Stück Land lag im Grenzgebiet zwischen den drei Gemeinden Kienberg SO, Wittnau AG und Anwil BL.

Alter Grenzstein Fotos: Irene Wegmann
Es umfasste hauptsächlich einen steilen Wald und einen Waldrand knapp fünf Kilometer nördlich des Hauptkamms des Juras. Vor allem gehörte es zu keinem der drei angrenzenden Kantone. Die 63 Aaren waren den Einheimischen als «Vagantenplatz» oder «Heimatlosenplatz» bekannt. In der eidgenössischen topografischen Karte von 1877 wurden sie entsprechend als «Heimatlosenplatz» bezeichnet.
Weiterlesen auf http://retro.seals.ch/digbib/view?pid=tra-001:2007:2::202
Siehe dazu unsere Sage:
Die Elfe vom Heimatlosenplatz